PASSAGIERRECHTE

EU Verordnung Nr. 261/2004

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.

Es ist unsere Politik, alles in unserer Macht stehende zu tun, um einen pünktlichen Betrieb aufrechtzuerhalten. Wenn Ihr Flug jedoch annulliert wurde, sich erheblich verspätet hat oder Ihnen die Beförderung auf einem Flug verweigert wurde, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben, haben Sie Anspruch auf die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegten Rechte.

Gültigkeit

Die folgenden Bestimmungen gelten:

  • für Fluggäste, deren Linienflug aus einem EU-Mitgliedstaat abfliegt, oder für Fluggäste, deren Linienflug mit einer EU-Fluggesellschaft aus einem Drittland abfliegt, um in einem EU-Land anzukommen, vorausgesetzt, dass die Fluggäste in diesem Drittland keine Ausgleichszahlungen oder finanzielle Unterstützung erhalten haben;
  • unter der Voraussetzung, dass Sie eine bestätigte Reservierung für den betreffenden Flug haben und zur angegebenen Zeit oder, falls keine Zeit angegeben ist, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zum Check-in erscheinen;
  • nur unter der Bedingung, dass Sie zu einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Tarif reisen und Ihr Flug unter der SmartLynx Airlines 6Y/ART Flugnummer läuft.

Verspätungen

Wenn Ihr Flug voraussichtlich erheblich verspätet ist, haben Sie das Recht, von der Fluggesellschaft betreut zu werden. Dazu gehören Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, eventuell eine Hotelunterkunft einschließlich Transportkosten und die Möglichkeit, zwei kurze Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Die Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet, diese Betreuung zu gewähren, wenn Sie für eine weitere Verspätung Ihres Abfluges verantwortlich sind.

Je nach Dauer und Umständen Ihrer Flugverspätung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Flugverspätungsregelung EC261.

Wenn Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugverspätung haben, hängt der Betrag, auf den Sie Anspruch haben, von der Dauer Ihrer Verspätung und der Flugdistanz ab:

A - Für alle Flüge von 1.500 km oder weniger - €250
B - Für alle innergemeinschaftlichen Flüge (von Europa nach Europa) über mehr als 1.500 km oder für alle anderen Flüge zwischen 1.500-3.500 km - €400
C - Für alle Flüge, die nicht unter die Kategorien A oder B fallen, mit Ausnahme von Flügen mit einer Verspätung von weniger als vier Stunden - €600

Aber nicht alle Flüge mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden sind anspruchsberechtigt – es kommt auf die Umstände der Verspätung an. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, meteorologischen Bedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und Streiks auftreten, die unseren Betrieb beeinträchtigen.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Fluggäste mindestens zwei Wochen vor dem Abflugdatum über die Änderung der Flugzeit informiert werden.

Beförderung verweigert

Wenn Ihnen unfreiwillig die Beförderung auf einem von Ihnen gebuchten Flug verweigert wird, haben Sie das Recht auf Betreuung durch die Fluggesellschaft wie oben unter "Verspätungen" beschrieben. Außerdem wird Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Endziel Ihres gebuchten Fluges angeboten, es sei denn, es liegen triftige Gründe für die Verweigerung der Beförderung vor, z. B. Gesundheits- oder Sicherheitsgründe oder unzureichende Reiseunterlagen.

Wenn wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass wir jemandem die Beförderung auf einem Flug verweigern müssen, suchen wir zunächst nach Freiwilligen, die auf ihre Reservierung verzichten und dafür eine Entschädigung zu Bedingungen erhalten, die mit dem betreffenden Fluggast vereinbart werden. Wenn sich nicht genügend Freiwillige melden und wir Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigern, werden wir Sie entschädigen:

a) EUR 250 für alle Flüge von 1500 km oder weniger;
b) 400 EUR für alle innergemeinschaftlichen Flüge oder mehr als 1500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer;
c) 600 EUR für alle Flüge, die nicht unter a) oder b) fallen.

Wenn Fluggästen eine anderweitige Beförderung zu ihrem endgültigen Zielort mit einem alternativen Flug angeboten wird, dessen Ankunftszeit die geplante Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht überschreitet

  • um zwei Stunden bei allen Flügen von 1 500 Kilometern oder weniger oder
  • um drei Stunden bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km oder
  • um vier Stunden für alle Flüge, die nicht unter a) oder b) fallen, wird die Entschädigung um 50% gekürzt.

Bei der Bestimmung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem die Verweigerung der Beförderung Ihre Ankunft nach der geplanten Zeit verzögern würde.

Stornierung

Wenn der Flug, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben, storniert wird, haben Sie die gleichen Rechte auf anderweitige Beförderung, Betreuung, Erstattung und Entschädigung wie oben beschrieben.

Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung, wenn der Vorfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch durch Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Zu solchen Ereignissen gehören zum Beispiel schlechte Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken und unerwartete Mängel bei der Flugsicherheit.

Es wird auch keine Entschädigung angeboten, wenn wir die Passagiere mindestens zwei Wochen vor dem Abflugdatum über die Annullierung eines Fluges informiert haben und/oder wenn eine Pauschalreise aus anderen Gründen als einer Flugannullierung storniert wird.

Wie man die Entschädigung beantragt

Wenn Sie einen Antrag für sich selbst einreichen, füllen Sie bitte das Online-Antragsformular aus. Wenn Sie einen Antrag für mehr als einen Flug stellen, füllen Sie bitte für jeden Flug ein separates Formular aus.

Sie können Ansprüche für andere Personen aus Ihrer Buchung geltend machen, sofern diese alle unter derselben Buchungsnummer gereist sind. Für Passagiere, die unter einer anderen Buchungsnummer reisen, benötigen Sie eine von dem Passagier, für den Sie den Anspruch geltend machen, unterzeichnete Vollmacht.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge bearbeiten können, die vollständige und genaue Fluginformationen enthalten. Es kann sein, dass wir weitere Dokumente benötigen, um Ihre Identität und/oder Ihr Recht auf einen Anspruch festzustellen.

Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie fast sofort eine automatische Online-Bestätigung. Wir bemühen uns, Anträge innerhalb von 45 Tagen zu bearbeiten. Dieser Zeitrahmen kann sich jedoch je nach Umfang der Anträge und der Qualität der vom Antragsteller bereitgestellten Informationen verlängern.

Die gesamte Verordnung ist hier verfügbar

Passagierrechte - Deutschland
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Passagierrechte - Lettland
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Passagierrechte - Estland
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